|
Beratungslehrerkonzept
Beratung ist eine freiwillige Interaktion zwischen Ratsuchendem und Berater mit dem Ziel, eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines Problems zu erarbeiten. Dies geschieht auf der Basis der gültigen Erlasslage.
Ziele und Zielgruppen der Beratung
Der Ratsuchende sollte Ziele und Wege zur Lösung seiner Probleme selbst bestimmen. Dabei ist der Beratungslehrer als Prozessbegleiter und nicht als Entscheidungs- und Kontrollinstanz gefragt. Aus diesem Grund muss der Beratungslehrer über besondere Qualifikationen und Kompetenzen sowie Gesprächstechniken verfügen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen erweitert der Beratungslehrer seine Beratungskompetenz.
An der Sophie Scholl Gesamtschule sind 2 Beratungslehrerinnen tätig, die allen Schülern, Eltern und Lehrkräften der Schule zur Verfügung stehen.
Der Ratsuchende ist in der Wahl der Beratungslehrerin frei. Da aber ein hoher Grad an Unabhängigkeit gewährleistet sein sollte, sollte die Beratungslehrerin möglichst nicht Fachlehrerin des Ratsuchenden sein.
Die Beratungslehrerinnenarbeiten mit anderen verantwortlichen Personen in der Schule, wie Klassenlehrern, Schulleitung und Jahrgangsleitern zusammen und respektieren gegenseitig ihre Verantwortungsbereiche.
Grundsätze der Beratung:
Freiwilligkeit
Beratung ist freiwillig. Der Ratsuchende bestimmt, ob er einen Berater in Anspruch nehmen will, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt abbricht. Dabei gibt der Ratsuchende das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Ob er die erarbeitete Problemlösung danach in die Praxis umsetzt oder nicht, unterliegt allein seiner Entscheidung. Entscheidet er sich gegen die erarbeitete Problemlösung oder bricht er die Beratung ab, dürfen ihm daraus keine negativen Folgen erwachsen.
Unabhängigkeit
Beratung benötigt einen hohen Grad an Unabhängigkeit in der Institution. Sowohl in Konfliktfällen als auch in der Einzelfallberatung neigt das Umfeld des Beratungs-lehrers häufig zu einer eindeutigen Auftragsvergabe, z. B.: "Das Kind muss ... .“ „Beraten Sie die Eltern in dieser Richtung!". Geht der Berater auf diese Auftragsform ein, verliert er seine Unabhängigkeit und das Ergebnis von Beratung ist nicht mehr offen. Ein Verlust von Glaubwürdigkeit und Professionalität wäre die Folge.
Vertraulichkeit
Im Mittelpunkt steht der Schutz des Privatgeheimnisses des Ratsuchenden. Der Beratungslehrer muss Informationen aus Beratungsgesprächen für sich behalten, es sei denn der Ratsuchende entbindet ihn ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Ein Zuwiderhandeln kann zu Beziehungsstörungen zwischen Berater und Ratsuchendem und damit zu einem Scheitern der Beratung führen. Die Institution der Beratung wäre allgemein entwertet. Darüber hinaus kann es ein Ziel sein, das Umfeld (Lehrer, Eltern, Schüler) in den Beratungsprozess einzubeziehen, natürlich nur mit dem Einverständnis des Ratsuchenden.
Verantwortungsstruktur
Die Arbeit des Beratungslehrers ist eingebunden in ein komplexes System von Zuständigkeit und Verantwortung anderer Personen. Abhängig von der Sachlage, den geltenden Rechtsvorschriften und der Absprache mit dem Ratsuchenden bezieht der Beratungslehrer möglichst frühzeitig beteiligte, bzw. "eigentlich zuständige" Personen in den Beratungsprozess ein.
Beratungsanlässe
Beratungslehrer stehen allen an Schule beteiligte Personen als Ansprechpartner zur Verfügung. Exemplarisch sind im Folgenden einige Beratungsanlässe aufgeführt, die sich vorwiegend auf Schülerebene beziehen:
· individuelle Verhaltensauffälligkeiten
· Lern- und Leistungsschwierigkeiten
· Förderung von Einzelnen und Schülergruppen
Arbeitsschwerpunkte
· Einzelfallhilfe: Beratung von Schülern, ihren Eltern und Lehrkräften bei individuellen Lern-,
Leistungs- und Verhaltensproblemen sowie bei sozialen Konflikten in der Schule
· Arbeit mit Schülergruppen ( z. B. Konzentrationstraining, Angstabbau bei Klassenarbeiten )
· schulklassenbezogene Beratung
· Kontakte mit Beratungseinrichtungen, Jugendämtern usw.
· Mitwirkung in der schulinternen Lehrerfortbildung
· Ausbildung von Konfliktschlichtern
Organisation der Beratung
Beratungsgespräche finden in den festgesetzten Sprechstunden oder nach Vereinbarung statt. Die Anmeldung für diese Gespräche erfolgt über das Sekretariat oder in direkter Absprache mit der jeweiligen Beratungslehrerin.
Wennigsen, im Januar 2011
Die Beratungslehrerinnen der Sophie Scholl Gesamtschule KGS Wennigsen
Helga Wöckener Rosemarie Göring
|